Behandlungskosten

(Chirotherapie/Osteopathie Mix)

Ersttermin

98,00 €

Folgetermin

88,00 €

Doppeltermin
(z.B. als Paar)

-20 %

Beratungstermin

39,00 €

Es ist auschließlich Kartenzahlung möglich.

Wenn ein Termin nicht 24 Std. vorher abgesagt wird, werden bei Nichterscheinen 39,00 € Ausfallgebühr fällig.

Erstattungsfähig durch PKV/Beihilfe, Zusatzversicherungen

Alle Rechnungen werden so ausgestellt, dass sie im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) bei Ihrer privaten Krankenversicherung, der Beihilfe, sowie bei Zusatzversicherungen gesetzlich Versicherter, eingereicht werden können. Der Umfang der Kostenübernahme bzw. des Eigenanteils ist individuell angelegt und kann so von Versicherer zu Versicherer variieren, er ist auch vertrags- und therapieabhängig. Aus diesem Grund ist immer der volle Rechnungsbetrag, unabhängig von der Erstattungshöhe, fällig.

Wie lange dauert meine Behandlung

Welche Therapie für einen Patienten/in die Beste ist und wie lange sie dauert, kann man erst wissen, wenn man ihn/sie untersucht hat. Wer schon vorher eine Behandlungsdauer vorgibt, arbeitet selten diagnostisch. Im Wellnessbereich ist dies üblich, z.B. 30 Minuten Massage kosten X Euro. Vor dem Patientengespräch, der Untersuchung, ggf. lesen mitgebrachter Befunde kann ich nicht sagen, wie lange die Behandlung dauert bzw. welche Behandlung am geeignetsten erscheint. Deshalb wird im medizinischen Bereich meist mit Behandlungspauschalen abgerechnet, z.B. chiropraktischer Eingriff, GebüH Ziffer 34.2 oder osteopathische Behandlung des Schultergelenks, GebüH Ziffer 35.2, egal wie lang oder kurz es dauert.

Termingestaltung

Ich habe keine Mitarbeiter und bin für alles alleine zuständig. Seit fast 20 Jahren bin ich jetzt tätig, pro Tag 10-15 Behandlungen, wenn man dies bei einer 5 Tage Woche addiert, dann kommt man auf über 50.000 Behandlungstermine seit Praxiseröffnung. Ich versuche jeder Terminanfrage gerecht zu werden, auch wenn manchmal mehr Anfragen eingehen, als ich zeitnah bewältigen kann.

Jeder Patient, der mir das Vertrauen schenkt, verdient meine volle Aufmerksamkeit. Das gilt nicht nur für den ersten, sondern auch für den letzten Patienten nach einem 10 Stunden Praxistag. Dies kann ich nur sicherstellen, wenn unnötiger Stress vermieden wird und die zur Verfügung stehende Zeit bei Bedarf auch voll genutzt werden kann. Aus diesem Grund bitte ich um Verständnis, dass größere Verspätungen nicht berücksichtigt werden können. Mal 5 Minuten sind hier im Einzelfall sicher kein Problem, Verspätungen können aber alle Folgetermine belasten und ich als Therapeut werde dann weder dem Patienten, noch meinem Anspruch gerecht. Ich bitte deshalb, die vereinbarten Termine entsprechend einzuplanen. Dies gilt auch für den letzten Termin des Tages, nach 10 Stunden habe ich meinen Feierabend verdient und schließe die Praxis, wenn der Termin überschritten wird.

Viele meiner Patienten planen ihren Termin in ihren Arbeitsalltag ein und verlassen sich darauf, pünktlich wieder am Arbeitsplatz zu sein. Verspätungen führen so auch zu einer Belastung der Patienten, das möchte ich vermeiden. Es können immer unvorhergesehene Ereignisse zu größeren Verspätungen führen, dann bitte ich, einen neuen Termin zu vereinbaren.

Osteopathie, eine gute Therapieform. Die Bezuschussung durch gesetzliche Krankenkassen kann unterm Strich teuer werden.

Es hat sich in den letzten Jahren eingebürgert, das 4-6 osteopatische Behandlungen als Grundlage für diese Therapieform veranschlagt werden. Das machen nicht alle Therapeuten so, aber es ist oft der Fall. Eine Behandlung kostet üblicherweise zwischen 80,00 € und 120,00 €. Manche gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen 2 bis 4 Behandlungen mit 40,00 € oder 50,00 €. Die Bezuschussung verleitet schnell zu mehr Behandlungsterminen als nötig oder sinnvoll.

Geht man im Mittel bei 4-6 Behandlungen von 100,00 € pro Behandlung aus, so ergeben sich Behandlungskosten von 400,00-600,00 €. Im Mittel gibt es hierfür 120,00 € Zuschuss von den Krankenkassen. Es bleiben 280,00-480,00 € Eigenanteil.

Bei mir kosten ein bis zwei Behandlungen, die sich nicht auf Osteopathie beschränken müssen, ohne Zuschuss 78,00 €/156,00 €, mit Zuschuss 38,00 €/76,00 € . Hierbei handelt es sich je nach Befund um Kombinationsbehandlungen aus Osteopathie, Chiropraktik, Dorntherapie, Trigger Point Massagen, Neuraltherapie. Im Regelfall reicht ein Termin, um die Ursachen zu beheben.

Wenn nach der zweiten Behandlung keine deutliche Besserung der Beschwerden eintritt, dann sollte man die Therapie abbrechen bzw. überdenken/ändern, so handhabe ich es in meiner Praxis. Spätere Nachbehandlungen können immer nötig werden, die sind hier auch nicht gemeint, aber spätestens die zweite osteopathische Behandlung, sollte erstmal eine grundlegende Besserung zur Folge haben.

Manchmal fragen mich Patienten, ob Ihre Krankenkasse bei mir die osteopathische Behandlung bezuschusst. Das ist nicht immer der Fall, aber die Entscheidung wird dann gelegentlich von der Bezuschussung abhängig gemacht, um vermeintlich Kosten zu sparen.

Meiner Meinung nach bringt die Bezuschussung dieser Therapieform, durch gesetzliche Krankenkassen, selten einen finanziellen Vorteil, noch eine verbesserte Behandlungsoption. Es handelt sich um eine Marketingaktion der Krankenkassen um Kunden zu gewinnen, mehr nicht.

Eine Marketingaktion, die Glauben macht, Geld zu sparen, dem Patienten aber teuer zu stehen kommen kann. Mehr teure Behandlungstermine als nötig können vereinbart werden und Behandlungen ohne Therapieerfolg werden im Zweifel nach dem Prinzip Hoffnung fortgeführt, Die Krankenkasse bezahlt ja einen Teil, das möchte man zumindest ausschöpfen, das kann schnell eine Milchmädchenrechnung werden.